Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65060
VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440 (https://dejure.org/2011,65060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2011 - 22 C 11.2440 (https://dejure.org/2011,65060)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 22 C 11.2440 (https://dejure.org/2011,65060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Bescheid über Androhung eines weiteren Zwangsgelds;Mangels Regelungscharakters keine Berücksichtigung einer im Bescheid enthaltenen Fälligkeitsmitteilung bei der Streitwertfestsetzung, soweit nicht zusätzlich Feststellungsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440
    Denn die Fälligkeitsmitteilung ist kein mittels Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, sondern nur die Mitteilung eines Bedingungseintritts (ohne Regelungscharakter), gegen die sich ein Betroffener mit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Wehr setzen kann (st. Rspr.; vgl. z.B. BayVerfGH vom 14.1.2007 BayVBl 2007, 306 RdNr. 46).
  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 1 C 08.1116

    Streitwertbeschwerde; Überschreitung des Beschwerdewerts; Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440
    Das Verwaltungsgericht führt dort entsprechend der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 10.6.2008 Az. 1 C 08.1116) aus, dass es sich an Nr. 1.6.1 des Streitwertkatalogs orientiert habe.
  • VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 4 E 20.00313

    Schließen von Türen und Fenstern während des Rauchens der Shishas

    Die Fälligkeitsmitteilung ist kein mittels Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, sondern nur die Mitteilung eines Bedingungseintritts, gegen die sich der Betroffene mit der Klage auf Feststellung, dass das Zwangsgeld nicht fällig geworden ist, zur Wehr setzen kann (BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 C 11.2440 - juris Rn. 4).
  • VG München, 03.07.2014 - M 16 K 13.5755

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung

    Das Gericht geht davon aus, dass die Klägerin daneben nicht auch die Mitteilung der Beklagten über die Fälligstellung des Zwangsgeldes in Höhe von 25.000,- EUR vom 28. Januar 2010 (Az. ...) angreifen wollte, zumal eine solche Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg hätte, da es sich lediglich um die Mitteilung eines Bedingungseintritts ohne Regelungscharakter handelt (BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 C 11.2440 - juris Rn. 4; BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf- 50-VI-05 - juris Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht