Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Bescheid über Androhung eines weiteren Zwangsgelds;Mangels Regelungscharakters keine Berücksichtigung einer im Bescheid enthaltenen Fälligkeitsmitteilung bei der Streitwertfestsetzung, soweit nicht zusätzlich Feststellungsklage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Bayern, 24.01.2007 - 50-VI-05
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440
Denn die Fälligkeitsmitteilung ist kein mittels Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, sondern nur die Mitteilung eines Bedingungseintritts (ohne Regelungscharakter), gegen die sich ein Betroffener mit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO zur Wehr setzen kann (st. Rspr.; vgl. z.B. BayVerfGH vom 14.1.2007 BayVBl 2007, 306 RdNr. 46). - VGH Bayern, 10.06.2008 - 1 C 08.1116
Streitwertbeschwerde; Überschreitung des Beschwerdewerts; Vertretungszwang …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2011 - 22 C 11.2440
Das Verwaltungsgericht führt dort entsprechend der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 10.6.2008 Az. 1 C 08.1116) aus, dass es sich an Nr. 1.6.1 des Streitwertkatalogs orientiert habe.
- VG Ansbach, 08.05.2020 - AN 4 E 20.00313
Schließen von Türen und Fenstern während des Rauchens der Shishas
Die Fälligkeitsmitteilung ist kein mittels Anfechtungsklage angreifbarer Verwaltungsakt, sondern nur die Mitteilung eines Bedingungseintritts, gegen die sich der Betroffene mit der Klage auf Feststellung, dass das Zwangsgeld nicht fällig geworden ist, zur Wehr setzen kann (…BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf. 50-VI-05 - juris Rn. 46; BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 C 11.2440 - juris Rn. 4). - VG München, 03.07.2014 - M 16 K 13.5755
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung
Das Gericht geht davon aus, dass die Klägerin daneben nicht auch die Mitteilung der Beklagten über die Fälligstellung des Zwangsgeldes in Höhe von 25.000,- EUR vom 28. Januar 2010 (Az. ...) angreifen wollte, zumal eine solche Anfechtungsklage keine Aussicht auf Erfolg hätte, da es sich lediglich um die Mitteilung eines Bedingungseintritts ohne Regelungscharakter handelt (BayVGH, B.v. 20.10.2011 - 22 C 11.2440 - juris Rn. 4;… BayVerfGH, E.v. 24.1.2007 - Vf- 50-VI-05 - juris Rn. 46).